Wann kündigen?
Bei der Kündigung eines Vertrags ist generell immer die Einhaltung der Kündigungsfrist zum Laufzeitende zu beachten. Wollen Sie einen Handy-Vertrag kündigen, muss die Kündigung meist drei Monate vor dem Laufzeitende beim Anbieter vorliegen. Die Mindestlaufzeit von Verträgen kann unterschiedlich sein, sodass Sie Ihre Vertragsunterlagen bezüglich Ihrer individuellen Vertragsbedingungen prüfen sollten. Zusatzoptionen zu einem Mobilfunkvertrag sind mitunter zu sofort oder aber zum Monatsende oder 14 Tage zum Monatsende kündbar.
Prepaid-Tarife enden automatisch, wenn keine Aufladung der Karte mehr erfolgt. Allerdings sollte man prüfen, ob der Anbieter die SIM-Karte in Rechnung stellt, wenn man diese nicht zurücksendet.
In welcher Form kündigen?
Handyverträge, die nach dem nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, können auch per E-Mail gekündigt werden. Eine eigenhändige Unterschrift ist hier nicht mehr notwendig. Auch für Verträge, die älter sind, hat sich vor Gericht durchgesetzt, dass die E-Mail-Kündigung akzeptiert werden muss.
Nur telefonisch kann man einen Vertrag nicht kündigen. Einige Anbieter sehen aber vor, dass man online eine Kündigung hinterlegt, und diese in einem zweiten Schritt dann telefonisch bestätigt. Erst damit wird die Kündigung wirksam. Achtung: Fehlt die telefonische Bestätigung, wird die Kündigung nicht wirksam. Daher ist eine schriftliche Kündigung unbedingt zu empfehlen!
Wenn Sie absolut sichergehen wollen und Ihnen eine Kopie Ihrer Kündigung im „Gesendet“-Ordner Ihres E-Mail-Accounts nicht reicht, sollten Sie die Kündigung in postalischer Form und per Einschreiben schicken.
Kündigungsbestätigung erhalten und geprüft?
Vergessen Sie nicht, Ihre Vertragsnummer zu nennen. Fragt der Anbieter bei Ihnen zurück, weil Sie mehrere Verträge unter einer Kundennummer haben und Sie übersehen sein Schreiben, kann es sein, dass Sie die Angelegenheit für erledigt ansehen, Ihr Vertrag aber weiterläuft. Achten Sie also darauf, dass Ihnen eine Bestätigung über Ihre Kündigung zugeht, und prüfen Sie auch auf das bestätigte Kündigungsdatum. So können Sie vermeiden, dass Sie einen neuen Vertrag abschließen, obwohl Ihr Vertrag das Ende der Laufzeit noch lange nicht erreicht hat.
Wenn Sie eine Rufnummer portieren, heißt das übrigens nicht automatisch auch, dass Ihr alter Vertrag endet. Ihr Anbieter wird Ihnen zwar eine Gebühr für die Portierung der Rufnummer in Rechnung stellen. Ihr alter Vertrag läuft dennoch weiter und Sie erhalten dazu eine alternative Rufnummer.
(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)